Was hat sich geändert?
Seit November 2025 verlangen Banken bei QR-Überweisungen (z. B. mit IBAN und QR-Code), dass der exakte Kontoinhaber-Name des angegebenen Bankkontos angegeben wird.
Diese Änderung wurde europaweit eingeführt, um Fehlüberweisungen und Betrugsversuche zu vermeiden.
Das bedeutet: Wenn der Name des Kontoinhabers (z. B. „Praxis Mag. Anna Muster“) nicht genau mit dem bei der Bank hinterlegten Namen übereinstimmt, kann es bei automatisierten Überweisungen oder QR-Zahlungen zu Fehlern oder Ablehnungen kommen.
Was wurde in TheraPsy geändert?
TheraPsy wurde an diese neue Regelung angepasst.
1. In den Einstellungen ist es nun möglich, den Kontonamen anzugeben.
2. In der Standard-Rechnungsvorlage wird jetzt automatisch das Codewort{TherapeutBankAccountName}
verwendet. Dieses fügt den exakten Namen des Kontoinhabers ein, den du unter
Einstellungen → Allgemein/Persönlich unter "Kontoname" hinterlegt hast.
Was musst du tun?
Wenn du die Standard-Rechnungsvorlage verwendest:
Du musst nichts weiter tun – der Kontoinhaber-Name wird automatisch richtig eingefügt.
Wenn du eine eigene Rechnungsvorlage erstellt hast
Dann füge an der passenden Stelle das Feld{TherapeutBankAccountName}
ein oder trage den Namen manuell auf der Vorlage ein, wie er bei deiner Bank registriert ist.
Warum ist das wichtig?
Wenn der Kontoinhaber-Name fehlt oder nicht korrekt ist:
funktioniert der QR-Code auf der Rechnung nicht richtig,
und die Überweisung kann im schlimmsten Fall nicht ausgeführt oder zurückgewiesen werden.
Mit der Anpassung in TheraPsy stellst du sicher, dass deine Rechnungen vollständig und bankkonform sind – und deine Klient*innen ihre Zahlungen problemlos durchführen können.